Presse Archiv

Nachlese: AmCham-Talk „Hart und fair, statt Hire and Fire“

Dr. Anna Mertinz und Dr. Peter Holzmüller beschäftigen sich bei Business Breakfast der American Chamber of Commerce in Austria mit juristischen und menschlichen Aspekten der Kündigung.

Wien (LCG) – „Hart und fair, statt Hire and Fire“: Unter diesem Titel gehen auf Einladung von AmCham-Austria-Präsident Martin Winkler (Oracle) beim Business Breakfast im Hilton Vienna Plaza, am Freitagvormittag, Peter Holzmüller (Lee Hecht Harrison | OTM) und Anna Mertinz (Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte) der Frage nach, wo die Unterschiede bei personellen Veränderungen in Unternehmen in den Vereinigten Staaten und Österreich liegen und zeigen Vorteile aus beiden Welten auf. Globalisierung, Restrukturierung, Mergers & Acquisitions sowie technologischer Fortschritt sind nur einige der Gründe, die Human-Ressources-Abteilungen auf Trab halten. In den USA ist das Arbeitsrecht deutlich weniger auf Seite der Arbeitnehmer und gibt Unternehmen mehr Freiheit und Flexibilität. Trennungsmanagement erfolgt jenseits des Atlantiks unterschiedlich: Die Arbeitgeber unterstützen auch bei der Neuorientierung und unternehmen wesentlich größere Anstrengungen im Employer Branding.

v.l.n.r.: Peter Holzmüller, Anna Mertinz, Martin Winkler

„Das österreichische Arbeitsrecht zwingt Arbeitgeber, sich sehr gründlich auf Kündigungen vorzubereiten. Ausgesprochene Kündigungen können nicht mehr zurückgezogen werden. Arbeitnehmern stehen umfassende Klagemöglichkeiten offen“, führt Mertinz ein.

Eine weitere Besonderheit in Österreich ist die Arbeiterkammer, die Arbeitnehmern starke juristische Unterstützung gibt. Hierzulande kann ein Arbeitsverhältnis ohne Nennung einer Begründung gekündigt werden. Die Juristin rät dazu, keine Gründe zu nennen, da sich Klagemöglichkeiten öffnen und vor Gericht verteidigt werden müssen. Im Falle eines Prozesses muss die Kündigung aber begründet werden. Der rechtliche Schutz vor Diskriminierung ist trotz des ausgeprägten österreichischen Arbeitnehmerschutzes in den Vereinigten Staaten zum Teil noch stärker.

Kündigen über Messenger: Möglich, aber nicht empfehlenswert

Eine Kündigung per WhatsApp wäre nach österreichischem Recht sogar zulässig, wenn auch nicht ratsam. Besondere Vorsicht ist jedoch bei Formulierungen geboten, um zwischen Kündigungen, einvernehmlichen Beendigungen oder Entlassungen zu unterscheiden. Sobald sich ein Betriebsrat formiert, muss dieser mindestens eine Woche vor der Kündigung informiert werden. Zu besonderer Vorsicht warnt die Arbeitsrechtexpertin bei offenen Urlaubstagen und Zeitguthaben: Sie können nur mit Zustimmung des gekündigten Mitarbeiters einvernehmlich in der Kündigungsfrist verbraucht werden. Zusätzliche Stolpersteine sind häufig im Kollektivvertrag der jeweiligen Branche enthalten.

Hilfe bei der Neuorientierung gehört in den USA zum guten Employer-Branding-Ton

Lee Hecht Harrison ist Weltmarktführer bei Outplacement und unterstützt Menschen bei der beruflichen Neuorientierung. In den USA liegt die Kündigungsfrist meist nur bei zwei Wochen. Für Expats kann dies rasch zu großen Problemen führen, wenn damit das Arbeitsvisum verfällt und sie keine Green Card haben. In den Staaten gibt es weder Betriebsräte noch ein staatliches Arbeitsmarkt Service. Dafür hat Employer Branding einen wesentlichen Stellenwert. Unterstützung bei der Neuorientierung erfolgt häufig durch den Arbeitgeber, der um seinen guten Ruf bemüht ist.

„Es geht immer darum, den Schaden für alle Beteiligten zu minieren: den Gekündigten, den Kündigenden und die verbleibenden Mitarbeiter. Eine Trennung ist niemals eine Win-Win-Situation. 15 Minuten können über die Reputation der Firma entscheiden“, führt Holzmüller aus.

Hier finden Sie weitere Informationen, Bilder und ein Video der Veranstaltung:

Pressebericht: https://www.leisure.at/de/presse/4879/Trennungen-ohne-Schmerzen-Kuendigungen-in-Oesterreich-und-den-USA–BILDVIDEO

 

 

zurück zum gesamten Presse Archiv